Einbruchmeldeanlagen

Wenn die mechanische Sicherung allein nicht ausreicht

Falls die Gefahr besteht, dass sich Einbrecher auch von guten mechanischen Sicherungen nicht abschrecken lassen und längere Tatzeiten in Kauf nehmen, ist es Zeit, an die elektronische Überwachung zu denken. Genau hier liegt die Aufgabe der Einbruchmeldeanlage (EMA; umgangssprachlich: Alarmanlage): nämlich einen Eindringling sicher zu erkennen und zu melden – an die anonyme Öffentlichkeit oder besser an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen oder direkt an die Polizei.

Die richtige Anlage für jeden Zweck

EMA müssen hinsichtlich ihrer technischen Leistungsfähigkeit an den jeweiligen Einsatzort und das Risiko angepasst werden.
Jeder Kunde (bei EMA wird vom Betreiber gesprochen) benötigt z.B. einen anderen Überwachungsumfang. Sollen ausschließlich die Fenster und Türen Überwacht werden? Reicht es aus, den bereits eingedrungenen Täter zu melden? Soll ein Geldschrank oder sollen wertvolle Bilder von der Anlage überwacht werden?
Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal ist die VdS-Klasse. Bei geringerem Einbruchrisiko ist die VdS-Klasse A in der Regel ausreichend. Bei der Absicherung höherer Werte im Privathaushalt oder im gewerblichen Bereich kommen Anlagen der Klassen B oder C zum Einsatz.
Welche EMA-Klasse erforderlich ist, muss der Kunde letztlich mit seinem Versicherer, der das Risiko in Deckung nimmt, besprechen.

Geprüfte und anerkannte Technik – für ein Optimum an individueller Sicherheit

Gute EMA müssen hundertprozentig verlässlich sein. Sie befinden sich oft jahrelang im Wartezustand, um dann im Ernstfall Alarm zu geben. Das Motto „lieber einmal zu viel als zu wenig“ darf bei Einbruchmeldeanlagen keinesfalls gelten. Denn mit jedem falschen Alarm wird die Zuverlässigkeit der Anlage mehr und mehr in frage gestellt, so dass schließlich bei Auslösung des Alarms die erforderliche Reaktion ausbleiben wird.

Der Einsatz von qualitativ ausgereifter Technik erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnis und Erfahrung. Errichterfirmen, die eine Anerkennung vom VdS erhalten, können diesen hohen Anforderungen begegnen. An dem nachfolgenden VdS-Zeichen können Sie auf einfache Weise erkennen, ob Sie es mit einem Profi zu tun haben:

Kabel oder Funk?

Bei der überwiegenden Zahl von EMA werden die einzelnen Bauteile miteinander verdrahtet. Durch die Kabel werden Steuerbefehle sowie Informationen zwischen den EMA-Komponenten ausgetauscht.
Bewährte Techniken ermöglichen es inzwischen auch, Einbruchmeldeanlagen zu bauen, die zum Teil oder gänzlich ohne Kabel auskommen. Die Energieversorgung der einzelnen Komponenten wird dabei über Batterien realisiert, der Informationsaustausch erfolgt mit Funksignalen.
Auch sogenannte Hybridlösungen sind möglich. Hier werden beide Technologien miteinander kombiniert. So können z.B. repräsentative Räumlichkeiten durch Funkmelder überwacht werden, während Lager-, Keller- oder einfache Büroräume mit der oft preisgünstigeren kabelgebundenen Technik versehen werden.

Technische Meldungen

Moderne Einbruchmeldetechnik kann auch Serviceinformationen aus dem Bereich der Haustechnik liefern. Die Einsatzmöglichkeiten sind im Prinzip nur dadurch beschränkt, dass die „eigentliche Aufgabe“ der EMA, nämlich das Erkennen und Melden von Einbruchversuchen, nicht gestört werden darf. Denkbar wäre z.B. der Einsatz von Wassermeldern, die Klimaüberwachung, die Übertragung von Brandmeldungen, die Überwachung von Depots, die Abschaltung von Aufzügen oder Garagentorantrieben, das Anschalten von Videotechnik u.v.a.m..

Instandhaltung

Es ist empfehlenswert, einen Instandhaltungsvertrag abzuschließen. Dieser garantiert, dass die notwendigen Überprüfungen fristgerecht und fachmännisch durchgeführt werden. Der Instandhaltungsvertrag hat noch einen weiteren Vorteil. Der VdS-anerkannte Errichter verpflichtet sich im Instandhaltungsvertrag dazu, Probleme innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung zu beheben.